Neues Spendenrecht - ACHTUNG!

Hinweis für unsere Spender

Es ist erfreulich, dass die Bundesregierung im vergangenen Jahr mit dem Programm “Hilfen für Helfer” das Gemeinnützigkeitsrecht neu geordnet hat. Spenden direkt an unseren Verein reichen aus, um alle steuerlichen Vorteile zu nutzen.
Spenden über die CVJM-Stiftung bringen nun keinen steuerlichen Vorteil mehr!

Neu ist:

Rückwirkend ab 1. Januar 2007 können Zuwendungen (Spenden) einheitlich mit bis zu 20 % vom Gesamtbetrag der zu versteuernden Einkünfte bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Bisher waren das im gemeinnützigen Bereich nur 5%. Für den Steuerabzug von Spenden bis zur Höhe von 200 Euro reicht der Einzahlungsbeleg als Nachweis aus. Dankbar sind wir, dass nach den neuen Regelungen Zuwendungen, welche 20% übersteigen, zeitlich unbegrenzt auf das Folgejahr vorgetragen werden können.